Mit zunehmendem Alter zählt Sicherheit und die Möglichkeit bei Bedarf Unterstützung zu erhalten zu den wesentlichsten Merkmalen eines zufriedenen Lebens.

Ein barrierefreies Wohnumfeld bietet die Grundlage für ein selbständiges Leben trotz eingeschränkter Mobilität.

Das Ziel, bis zum Lebensende in der eigenen Wohnung bleiben zu können, kann durch die Unterstützung von Serviceleistungen und Pflegediensten weitestgehend ermöglicht werden.

Die Serviceleistungen

Die Basis der Serviceleistungen bieten feste Mitarbeiter, die für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung stehen.

Neben der persönlichen Beratung stehen sie auch für die Organisation und Vermittlung von unterschiedlichsten Serviceleistungen zur Verfügung.

Sie unterstützen bei der Feststellung des persönlichen Hilfebedarfs, beraten bei Ämter-und Behördenangelegenheiten und fördern die Kontakte innerhalb des Hauses.
Dazu gehören Veranstaltungen im Haus genauso wie die Kontaktgestaltung zu Angeboten in der Gemeinde.

Zu den Serviceleistungen gehören folgende Angebote

  • Eine qualifizierte Kraft ist regelmäßig im Büro der Wohnanlage zur Beratung anwesend
  • Umfassende Beratung und Unterstützung beim Einzug
  • Beratung und Hilfe bei Fragen zur Pflegeversicherung und der Finanzierung von Dienstleistungen
  • Unterstützung bei der Organisation von Begleit- oder Einkaufsdiensten
  • Regelmäßige Angebote für die Hausgemeinschaft nach Abstimmung der Interessen der Bewohner
  • Organisation von informativen und geselligen Veranstaltungen

Die Serviceleistungen sind fester Bestandteil der Wohnanlage und werden mit einer monatlichen Grundpauschale berechnet, unabhängig davon, ob die Leistungen von einem Bewohner genutzt werden oder nicht.

Grundpauschale Serviceleistungen

  • Je Wohneinheit mit einem Bewohner 70€/monatlich

  • Für jeden weiteren Bewohner 15€/monatlich

Weitere Serviceleistungen

Neben der fest geregelten Serviceleistungen gibt es weitere Leistungen, die wahlweise vermittelt werden können, dazu gehören vor allem die Unterstützung im Haushalt, in der Pflege und bei Besorgungen

  • Wohnungsreinigung
  • Mahlzeitenservice
  • Wäscheservice
  • Einkaufshilfe
  • Botengänge
  • Fahrdienste / Begleitdienste
  • Pflegeleistungen (Grundpflege, Behandlungspflege)

Jeder Bewohner entscheidet selbst, welche Hilfen von welchem Dienst übernommen werden sollen. Alle Serviceleistungen sind freiwillig wählbar und nicht verpflichtend. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Preise des jeweiligen Dienstes.